Förderantrag
Die Förderung für den Kauf eines mobilen Endgeräts im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann voraussichtlich ab Anfang September beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie:
Eine Antragsstellung wird voraussichtlich ab September 2024 möglich sein.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu Fragen rund um das Förderverfahren finden Sie bei den FAQ zum Gerätekauf.
Stand: 15. Mai 2024